Aktuelles

Neue Schonzeiten und Mindestmaße in Schleswig-Holstein

Die BIFO (Binnenfischereiverordnung) für Schleswig-Holstein hat sich mit Wirkung zum 08.07.2021 verändert.

Für uns gelten ab sofort neue Schonzeiten und Mindestmaße lt.unserer Satzung

Fischart Mindestmaß Schonzeit
Aal 50 cm (alt 45cm)  
Hecht 60 cm 15.02.-15.04. (alt 01.01.-30.04.)
Karausche 25 cm  
Karpfen 35 cm  
Schleie 25 cm  
Zander 50 cm 15.03.-15.05. (alt 01.04.-31.05.)
Barsch 20 cm  
     

Bei allen hier nicht aufgeführten Fischarten gelten natürlich alle gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen !